Versprochen - Gebrochen!!

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Was man unserer Branche in den vergangenen Jahren ungerechtfertigter Weise zugemutet hat war beispiellos und in weiten Teilen unrechtmäßig.

So hätten die Massnahmen zum Schutze der Allgemeinheit mit Bezug auf den dafür vorgesehenenen IfsG §16 angeordnet werden müssen und nicht auf Basis von IfsG §28, der sich an "Infizierte, Infektionsverdächtige und Ausscheider" richtet. Ziel dieser rechtsmissbräuchlichen Vorgehensweise war, die Entschädigung, die bei Massnahmen nach §16 vorgesehen gewesen wäre, auszuhebeln. Überraschender Weise hat dies in Staatsraison bis zum BVG funktioniert.


Dass Bundeskanzler Olaf Scholz jetzt auch noch sein zentrales Versprechen an die Branche gebrochen hat, setzt allem noch die Krone auf!